KiTa-ABC
Auf den folgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen für Sie und Ihre Familie kurz zusammengefasst.
muss nicht immer schwer sein!
Wir bemühen uns, den Einstieg für jedes Kind so individuell wie möglich zu gestalten. Damit sie und Ihr Kind sich, je nach Ihren Bedürfnissen, an den neuen Lebensabschnitt gewöhnen können. Es hat sich aber bewährt, wenn die Kinder konsequent und regelmäßig in die Kita kommen. Wir beginnen anfangs mit kürzeren Betreuungszeiten, damit die Kinder nicht gleich durch die vielen Eindrücke überfordert werden. Wir nehmen uns in den ersten 3 Wochen Zeit für die Eingewöhnung, dann sind wir mit dem Kind schon so „bekannt“, dass es ohne Sorgeberechtigten bei uns bleiben kann.
Sollte Ihr Kind unsere Einrichtung, wegen Krankheit, eines Arzttermins oder Urlaubs nicht besuchen können ist es wichtig, dass Sie uns bitte bis 8:30 Uhr persönlich oder telefonisch informieren.
In der Krippe essen wir alle gemeinsam an einem Tisch, ca. um 9.00 Uhr unsere Brotzeit.Im Kindergarten können die Kinder an vier Tagen in der Woche, von 7:00 Uhr – 10:00 Uhr selber entscheiden, wann sie und mit wem sie zum Essen gehen. Einmal in der Woche gibt es ein Büfett, an diesem Tag essen wir alle zusammen an einer großen Tafel, nachdem wir es gemeinsam zubereitet haben. Bitte geben Sie eine gesunde und abwechslungsreiche Brotzeit mit. Wichtig ist auch bei Kindern: das Auge isst mit! Die Brotzeit soll appetitlich zubereitet und in einer Brotbox verpackt werden. Schokolade, Gummibärchen und jede Form von Süßigkeiten sind nicht zur Brotzeit erlaubt! Zum Trinken bietet der Kindergarten Saftschorle und Leitungswasser sowie in der kalten Jahreszeit ungesüßten Tee an. Zudem stehen immer wieder Teller mit aufgeschnittenem Obst und Gemüse zur Verfügung.
Die Bringzeit ist zwischen 7:00 Uhr und 8:30 Uhr. Damit sich Ihr Kind möglichst problemlos in den Kindergartenalltag integrieren kann, bitten wir Sie, sich an diese Uhrzeit zu halten. Verspätetes Läuten wirkt sich sehr störend auf den Betrieb in den Gruppen aus. Um 8:30 Uhr beginnen wir mit der täglichen pädagogischen Kernzeit. Um einen pädagogischen Alltag zu gewährleisten, ist eine Abholung erst ab 12:15 Uhr möglich.
Ein Dankeschön deshalb:
· an alle Kinder, die unser Haus mit Leben und unbeschwertem Lachen erfüllen;
· an alle Eltern, die uns über das ganze Jahr ihr Vertrauen schenken;
· an unseren Träger und die Verwaltung, die immer mit Rat und Tat zur Seite stehen;
· an alle, die mit unserem Kindergarten kooperativ zusammenarbeiten – Frühförderstelle, Grundschulen …
· an unsere Reinigungskräfte, die unsere Räume immer wieder tipp topp in Ordnung bringen und unseren Hausmeister, der im Sommer Rasen mäht, im Winter Schnee räumt und für die Werterhaltung des Gebäudes und des Gartens sorgen, indem er Reparaturen und Renovierungen übernimmt.
Einmal im Jahr besucht ein Fotograf die Einrichtung. Diese Fotos können Sie je nach Wunsch kaufen und nachbestellen. Jegliche Art von privaten Foto- und Filmaufnahmen sind aus Gründen des Datenschutzes auf dem Kindergartengelände nicht gestattet. Ausnahme – Fotografieren auf öffentliche Veranstaltungen wie z. B. dem Sankt Martinsumzug, ist mit der Einschränkung gestattet, dass die Aufnahmen über den Personenkreis der Einrichtung hinaus nicht öffentlich verbreitet und ausgestellt werden dürfen.
- Unsere Einrichtung ist Montag bis Mittwoch von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr und
Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. - Die Krippengruppe hat Montag – Donnerstag von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
und am Freitag von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. - Die Bringzeit endet um 8:30 Uhr. Personensorgeberechtigte haben sich im Interesse des Kindergartenbetriebes daran zu halten.
- Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes im Gruppenraum und endet mit der persönlichen Abholung der Personensorgeberechtigten oder von deren schriftlich bestimmten Personen. Dritte haben sich gegenüber den pädagogischen Mitarbeitern auszuweisen.
- Personensorgeberechtigte und Dritte sind verpflichtet das Kind in die Garderobe zu begleiten.
- Um unübersichtliche Situationen zu vermeiden, ist das Kindergartengelände nach der Verabschiedung zeitnah zu verlassen.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen des Kindergartens z. B. St. Martinsumzug, tragen die Personensorgeberechtigten die Aufsichtspflicht.
- Der Kindergarten ist bis 8:30 Uhr zu informieren, wenn ihr Kind die Einrichtung nicht besucht.
- Das Betreten der Kinderwaschräume bzw. -toiletten ist nicht gestattet.
- Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, beim Bringen des Kindes, den Gruppenraum mit Straßenschuhen zu betreten.
- Eine Betreuung von kranken Kindern ist im Kindergarten nicht möglich und vom Betreuungsvertrag nicht umfasst.
- Personensorgeberechtigte sind aufgefordert, die Eingangstüren – Gartentüren und Haustüre, geschlossen zu halten.
- Im Interesse der Sicherheit sind Kinder daran zu hindern, unbeaufsichtigt das Gebäude/Gelände zu verlassen.
- Bei Alarmmeldung verlassen alle Personen sofort das Gebäude. Sammelstellen sind den pädagogischen Mitarbeitern bekannt.
- Gekennzeichnete Fluchtwege sind stets freizuhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet Kinderwägen im Eingangsbereich abzustellen.
- Im Falle einer Evakuierung befinden sich die Kinder im Pfarrheim gegenüber.
- Für Kleidung sowie das Mitbringen von Fahrrädern, Schmuck und Spielsachen wird keine Haftung übernommen.
- Fotografieren auf dem Kindergartengelände ist nicht erlaubt. Hier verweisen wir auf das Recht am eigenen Bild sowie auf die Verletzung des persönlichen Lebensbereichs.
- Auf dem Kindergartengelände besteht Rauch- und Alkoholverbot.
- Das Kindergartengelände ist handyfreie Zone.
- Das Mitbringen von Hunden ist untersagt.
Alle Personen, die sich im Kindergarten sowie auf dessen Gelände aufhalten, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.
Von einer Erkrankung des Kindes ist auszugehen, wenn das Kind Fieber (>38° C) hat oder sich sonst offensichtlich körperlich unwohl fühlt und die pädagogischen Mitarbeiter der Ansicht sind, dass es die Betreuung im Kindergarten nicht gewährleisten kann. Die Entscheidung, ob ein Kind wegen Krankheitssymptome aus dem Kindergarten abgeholt werden muss, bleibt dem Kindergartenpersonal vorbehalten. Medikamente und homöopathische Arzneien werden vom Kindergartenpersonal nicht verabreicht. Zudem dürfen Medikamente oder Arzneien niemals in den Kindergarten mitgebracht werden. Beim Auftreten von meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz §34 Abs. 6 ist der Kindergarten umgehend zu informieren! Welche Erkrankungen unter das Infektionsschutzgesetz fallen, können am Informationsbrett im Foyer eingesehen werden. In diesem Fall kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung der Kindergartenbesuch wiederaufgenommen werden.
Im Kindergarten wird gebastelt, getobt, gematscht und vieles mehr. Bitte denken Sie daran den Kindern pflegeleichte, strapazierfähige und witterungsgerechte Kleidung mitzugeben, welche schmutzig werden darf, die sie selbstständig anziehen und in der sie sich frei bewegen können. Bringen Sie auch Matschhosen und Gummistiefel mit. Diese finden in der Garderobe am Hacken Ihres Kindes sowie im Gummistiefelregal Platz.
Von 7:00 Uhr – 8:30 Uhr sind wir jederzeit für Sie erreichbar, um wichtiges zu besprechen ist uns ab 14:00 Uhr ein Telefongespräch lieber. In „Notfällen“ können sie auch während der Kernzeit anrufen!
Für die Einrichtung besteht eine gesetzliche Unfallversicherung – die Kommunale Unfallversicherung Bayern, KUVB – durch die die Kinder bei Unfällen versichert sind, die ihnen in der Einrichtung oder auf dem direkten Hin- und Rückweg von der Einrichtung zustoßen. Dieser Versicherungsschutz beinhaltet auch Aktivitäten des Kindergartens wie Ausflüge und Festivitäten.
Unfälle bitte sofort in der Einrichtung melden!