Hausordnung

  • Unsere Einrichtung ist Montag bis Mittwoch von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
    Donnerstag von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr und
    Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
  • Die Krippengruppe hat Montag – Donnerstag von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
    und am Freitag von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
  • Die Bringzeit endet um 8:30 Uhr. Personensorgeberechtigte haben sich im Interesse des Kindergartenbetriebes daran zu halten.
  • Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes im Gruppenraum und endet mit der persönlichen Abholung der Personensorgeberechtigten oder von deren schriftlich bestimmten Personen. Dritte haben sich gegenüber den pädagogischen Mitarbeitern auszuweisen.
  • Personensorgeberechtigte und Dritte sind verpflichtet das Kind in die Garderobe zu begleiten.
  • Um unübersichtliche Situationen zu vermeiden, ist das Kindergartengelände nach der Verabschiedung zeitnah zu verlassen.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen des Kindergartens z. B. St. Martinsumzug, tragen die Personensorgeberechtigten die Aufsichtspflicht.
  • Der Kindergarten ist bis 8:30 Uhr zu informieren, wenn ihr Kind die Einrichtung nicht besucht.
  • Das Betreten der Kinderwaschräume bzw. -toiletten ist nicht gestattet.
  • Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, beim Bringen des Kindes, den Gruppenraum mit Straßenschuhen zu betreten.
  • Eine Betreuung von kranken Kindern ist im Kindergarten nicht möglich und vom Betreuungsvertrag nicht umfasst.
  • Personensorgeberechtigte sind aufgefordert, die Eingangstüren – Gartentüren und Haustüre, geschlossen zu halten.
  • Im Interesse der Sicherheit sind Kinder daran zu hindern, unbeaufsichtigt das Gebäude/Gelände zu verlassen.
  • Bei Alarmmeldung verlassen alle Personen sofort das Gebäude. Sammelstellen sind den pädagogischen Mitarbeitern bekannt.
  • Gekennzeichnete Fluchtwege sind stets freizuhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet Kinderwägen im Eingangsbereich abzustellen.
  • Im Falle einer Evakuierung befinden sich die Kinder im Pfarrheim gegenüber.
  • Für Kleidung sowie das Mitbringen von Fahrrädern, Schmuck und Spielsachen wird keine Haftung übernommen.
  • Fotografieren auf dem Kindergartengelände ist nicht erlaubt. Hier verweisen wir auf das Recht am eigenen Bild sowie auf die Verletzung des persönlichen Lebensbereichs.
  • Auf dem Kindergartengelände besteht Rauch- und Alkoholverbot.
  • Das Kindergartengelände ist handyfreie Zone.
  • Das Mitbringen von Hunden ist untersagt.

Alle Personen, die sich im Kindergarten sowie auf dessen Gelände aufhalten, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.